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Anwendungshinweise des BMI zur "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität - Duldung light" erschienen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Datum vom 14. April 2020 Anwendungshinweise zu § 60b AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität - sog. „Duldung light“) veröffentlicht und an die Länder verschickt.

Auch wenn die Anwendungshinweise für sich gesehen nicht rechtlich verbindlich sind, werden sie in der Praxis absehbar eine große Rolle spielen.

Die Hinweise des BMI beinhalten an verschiedenen Stellen Erläuterungen, die in der Beratungspraxis von Nutzen sein können. Dies gilt etwa für die Klarstellung, dass die in der Praxis häufig auftretenden falschen Transliterationen (Übersetzungen in die lateinische Schrift) nicht als Täuschungshandlung zu werten sind. Außerdem macht das BMI deutlich, dass Täuschungshandlungen durch die Person selbst ausgeführt und gegenwärtig sein müssen und nicht allein durch Schweigen erfolgen können.

Daneben enthalten die Anwendungshinweise aber auch etliche kritische Aspekte. Besonders problematisch und aus unserer Sicht nicht überzeugend ist die unter Punkt 1.9. dargestellte Auffassung des BMI, dass die Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“ auch dann erteilt werden kann, wenn die Abschiebung zusätzlich aus einem anderen Grund nicht vollzogen werden kann. Gerade in der aktuellen Situation, in der Abschiebungen ganz überwiegend aufgrund anderer, tatsächlicher Abschiebungshindernisse (fehlender Flüge, Grenzschließungen, Nichtaufnahme durch Herkunftsstaaten etc.) nicht vorgenommen werden können, ist diese Frage von besonderer Relevanz.

Kirsten Eichler von der GGUA hat aus diesem Grund Erläuterungen für die Beratungspraxis verfasst, die auf die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte der Anwendungshinweise eingehen.

Weitere wertvolle Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung zu Fragen der Mitwirkungspflichten, Hinweispflichten und der Kausalität von selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen können Sie der Rechtsprechungsübersicht von Lea Rosenberg vom Landesverband Hessen entnehmen.

BMI-Anwendungshinweise-_60b_AufenthG_20200414.pdfBMI-Anwendungshinweise-_60b_AufenthG_20200414.pdf

Erläuterungen zu Anwendungshinweisen des BMI zu § 60b AufenthG_.pdfErläuterungen zu Anwendungshinweisen des BMI zu § 60b AufenthG_.pdf

Anlage-Übersicht Rechtsprechung Kausalität-Verschulden.pdfAnlage-Übersicht Rechtsprechung Kausalität-Verschulden.pdf