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Appell aller Wohlfahrts-Spitzenverbände an den neuen Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies

Soziale Träger und vielfältige Initiativen brauchen finanzielle Klarheit und Sicherheit, sonst droht auch in Folge der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach dem Aus der Ampel-Regierung ein Trägersterben. Die Spitzenverbände der Wohlfahrt haben sich deshalb in einem gemeinsamen Appell an den Bundesfinanzminister gewandt. Sie werben dafür, dass aufgrund der verlängerten Haushaltsverhandlungen nach den vorgezogenen Wahlen mindestens 60 Prozent der angesetzten Mittel zur Verfügung gestellt werden, nicht wie sonst nur 45 Prozent. Immerhin könnte diesmal auf Grund der besonderen Umstände der Neuwahl eine längere haushaltslose Zeit bevorstehen.

Das Aus der Ampel-Regierung führte u.a. dazu, dass es keinen verabschiedeten Haushaltsplan für 2025 gibt. Solange bis eine neue Regierungsmehrheit im Bundestag sich auf einen neuen Haushaltsplan verständigt hat, gilt demnach im Jahr 2025 die vorläufige Haushaltsordnung. Diese ist für soziale Träger mit finanziellen Unsicherheiten verbunden. Nun kam es auch in der Vergangenheit nach einer Bundestagswahl zu Beginn eines Jahres zu einer vorläufigen Haushaltsführung. Üblicherweise galt dabei, dass 45 Prozent der angesetzten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wurde bisher meist im September des Vorjahres gewählt, und spätestens bis zur Sommerpause stand ein neuer Haushalt. Nun wird erst Ende Februar gewählt und es ist offen, wie viele Monate die haushaltslose Zeit dauern wird. 45 Prozent der Mittel eines Jahres entsprechen 5,4 Monaten. Wenn die haushaltslose Zeit also länger als sechs Monate dauert, kann das für soziale Träger zu gefährlichen Liquiditätsproblemen führen. Liquiditätsprobleme plus Unsicherheit über die zukünftige Mittelverteilung einer neuen Regierung kann für kleinere Träger, für vielfältige Initiativen existenzbedrohend wirken. Deshalb wirbt der Zusammenschluss der Wohlfahrts-Spitzenverbände, die BAG FW, beim neuen Bundesfinanzminister vehement dafür, dass diesmal 60 Prozent der angesetzten Mittel während der vorläufigen Haushaltswirtschaft für Zuwendungsempfangende freigegeben werden.

 

P R E S S E M E L D U N G

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände fordern finanzielle Klarheit für soziale Einrichtungen

 

Berlin, 04. Dezember 2024.Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) appelliert an Finanzminister Dr. Jörg Kukies, die Finanzierung sozialer Träger im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu sichern.

„Der Haushaltsplan 2024 sollte die Grundlage für die vorläufige Haushaltsführung bilden. Zudem müssen aufgrund der verlängerten Haushaltsverhandlungen nach den vorgezogenen Wahlen mindestens 60 Prozent der angesetzten Mittel zur Verfügung gestellt werden“, so Michael Groß, Präsident der BAGFW.

Die Wohlfahrtsverbände vertreten etwa 120.000 soziale Einrichtungen und Dienste, in denen rund zwei Millionen Menschen hauptamtlich beschäftigt sind; weitere etwa drei Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Strukturen. Viele Organisationen sind zur Erbringung ihrer unverzichtbaren Aufgaben auf Fördermittel des Bundes angewiesen.

Bereits seit Jahren gestaltet sich die Finanzierungssituation der Einrichtungen als schwierig. Eine Umfrage unter Trägern der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Sommer dieses Jahres hat ergeben, dass knapp zwei Drittel der Einrichtungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder ganz aufgeben mussten. Mehr als drei Viertel befürchten, dass auch 2025 eine weitere Reduzierung der Angebote notwendig sein wird.

„Die zusätzliche Unsicherheit trifft unsere Verbände besonders hart“, betont Groß weiter. „Um Mitarbeitende zu halten und Strukturen zu sichern, ist dringend Klarheit über die Zuwendungen für die Wohlfahrtspflege erforderlich. Viele Träger können Angebote nicht auf eigenes Risiko aufrechterhalten. Einmal geschlossene soziale Einrichtungen oder Begegnungsorte sind oft nur mit erheblich höheren Kosten wiederaufzubauen.“

Betroffen von dieser Situation sind unter anderem Programme der Migrationssozialarbeit (Migrationsberatung, Psychosoziale Zentren für Geflüchtete und Asylverfahrensberatung), der Kinder- und Jugendplan sowie die Arbeitsmarktförderung (Eingliederungstitel) und Jobcenter. Auch Integrationskurse und Freiwilligendienste sowie die Zuwendungen für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen auf dem Spiel. Darüber hinaus sind auch Aufgaben sozialer Organisationen im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der humanitären Hilfe im Ausland vom Ausbleiben eines Haushaltsbeschlusses betroffen.