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Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe

Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe

Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der  Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dieser Regelung größtmögliche Wirksamkeit verleihen und macht deutlich, dass Rechtsprechung und viele Bundesländer die restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch Bayern und das Bundesministerium des Innern nicht teilen. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 01.02.2017 wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann auf unserer Homepage eingesehen werden. Über Anmerkungen und die Übersendung weiterer Anwendungshinweise aus den Ländern sind wir Ihnen dankbar.

Herausgeber: Der Paritätische Gesamtverband e.V
Autorin: Kirsten Eichler, GGUA Münster
Redaktion: Kerstin Becker
Erscheinungsdatum: 01.02.2017

Bitte beachten Sie, dass es keine Druckversion dieser Arbeitshilfe gibt.

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