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Arbeitshilfe Kinderschutz während der Notbetreuung

Fachinfo
Erstellt von Niels Espenhorst

In der Arbeitshilfe vom Kinderschutzbund Landesverband Berlin und FRÖBEL wird die Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 4 SGB VIII der Kindertagesstätten und Horte während der eingeschränkten Betreuung aufgrund des Coronavirus dargestellt.

Die Kindertagesstätten und Horte sind bedeutsame Entwicklungs- und Begegnungsorte für alle Kinder, aber insbesondere für Kinder, deren Wohl zeitweise oder dauerhaft im Umfeld der Familie gefährdet ist oder scheint. Für diese Kinder stellt die Kindertagesbetreuung häufig einen wichtigen Schutzraum sowie einen Ort der Resilienzförderung und Unbeschwertheit dar. Pädagogische Fachkräfte sind für Kinder, die in belastenden Lebensumständen aufwachsen, oftmals wichtige und stärkende Bezugspersonen.

Die Arbeitshilfe gibt wertvolle Hinweise um bei Kinderschutzfällen Lösungen zu finden, damit auch in Zeiten von Corona das Recht der Kinder auf Schutz und Förderung gesichert werden kann.
200325 Kinderschutz in Zeiten der Notbetreuung.pdf200325 Kinderschutz in Zeiten der Notbetreuung.pdf