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Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG

Praxistipps und Hintergrundinformationen zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG von Kirsten Eichler, GGUA Flüchtlingshilfe Münster

Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dieser Regelung größtmögliche Wirksamkeit verleihen und macht deutlich, dass Rechtsprechung und viele Bundesländer die restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch Bayern und das Bundesministerium des Innern nicht teilen. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 01.02.2017 wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann auf unserer Homepage: www.fluechtlingshilfe.de eingesehen werden. Über Anmerkungen und die Übersendung weiterer Anwendungshinweise aus den Ländern sind wir Ihnen dankbar. Das Dokument finden Sie hier:

Arbeitshilfe Ausbildungsduldung_Stand 01.02.2017.pdfArbeitshilfe Ausbildungsduldung_Stand 01.02.2017.pdf