Arbeitsrechtliche Voraussetzungen für ein Verbot von Nebentätigkeiten
Vor allem während der aktuellen Coronavirus-Pandemie kommt es vor, dass sich Arbeitgeber, z. B. aus Gründen des Infektionsschutzes, veranlasst sehen, ihren Mitarbeiter*innen zu untersagen, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Die Fachinformation gibt einen kurzen Überblick, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein solches Verbot in Betracht kommt.
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Fachinformation_Nebentätigkeit_18_05_2020.pdf