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Arbeitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung für beruflich Pflegende - Handreichung für Einrichtungen und Leitungskräfte

Körperlich anstrengende Arbeit, psychische Belastungen, Schichtdienst, Arbeitsverdichtung und Zeitdruck prägen die Arbeitsbedingungen von Personen, die in der Pflege arbeiten. Während der Corona-Pandemie wurde dies besonders deutlich. In der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) haben sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege verpflichtet, den betrieblichen Arbeitsschutz, die Gesundheitsförderung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement für berufliche Pflegende in ihren Einrichtungen zu fördern. Mit dieser kurzen Handreichung sollen die Arbeitgeber und Leitungen der Dienste und Einrichtungen im Bereich der Pflege (ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, z.T. auch in Rehabilitationseinrichtungen) informiert und angeregt werden, die betriebliche Prävention in verstärkten Maße zu einem gemeinsamen Thema mit den Beschäftigten zu machen.

Damit das gelingen kann, haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in der KAP mit darauf geachtet, dass in den Einrichtungen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden können. Dies hat in den Ländern auf dem Verhandlungsweg zu erfolgen und zwar unter Berücksichtigung der nachfolgenden drei Maßnahmen. Und weil diese Maßnahmen immanent sind für die Umsetzung und bis zum Erscheinen dieser Handreichung ganz überwiegend in den Bundesländern keine entsprechende Berücksichtigung in den Verträgen gefunden haben, werden sie in diesem Papier in aller Deutlichkeit benannt und voran gestellt:

  • Berücksichtigung von Leitungs- und Führungsaufgaben bei der personellen Ausstattung in Einrichtungen in den Personalanhaltszahlen beziehungsweise im ambulanten Bereich als Bestandteil der Vergütungskalkulationen. Zu den Führungsaufgaben im Bereich Personalmanagement gehören auch die betriebliche Gesundheitsförderung sowie die Wahrnehmung von Arbeitsschutzaufgaben (AG 2, HF 1.3, Ziffer 4).
  • Berücksichtigung und Refinanzierung der personellen und sächlichen Ressourcen für den Arbeitsschutz, einschließlich der Gefährdungsbeurteilung, bei der Personalausstattung (AG 2, HF 3.2, Ziffer 5).
  • Die Pflegeeinrichtungen und die Krankenhäuser stellen sicher, dass die Beschäftigten die Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung während der Arbeitszeit wahrnehmen können (AG 2, HF 3.3, Ziffer 5).
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2021-04-30 BetrieblichePrävention in der Pflege.pdf