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Aus der gesetzlich neu geregelten Assistierten Ausbildung (AsA flex) droht eine fragile Förderung zu werden

Fachinfo
Erstellt von Birgit Beierling

Die gesetzliche Neuordnung der Assistierten Ausbildung im Arbeit-von-morgen-Gesetz sollte eine flexible, auf den Einzelfall ausgerichtete Ausbildungsunterstützung absichern und als Förderinstrument dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Pläne der Bundesagentur für Arbeit lassen vermuten, dass das nicht gelingen wird. Nicht weniger Schnittstellen und mehr Kontinuität, sondern mehr "Sollbruchstellen" lassen sich identifizieren..

In den letzten Wochen hat die Bundesagentur für Arbeit in den unterschiedlichsten Zusammenhängen über ihre Umsetzungspläne zu „AsA flex“ informiert. Es ist abzusehen, dass nicht Hilfen aus einer Hand, personelle Kontinuität und verlässliche Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht werden, sondern die geforderte Flexibilität mit vielen Bruchstellen, Planungsunsicherheiten und Verwaltungsaufwand einhergehen wird.

Keine „Hilfen aus einer Hand“!

Die Bundesagentur für Arbeit hält an der personellen Aufsplittung von Ausbildungsbegleitung und sozialpädagogischer Fachkraft fest statt von einem/einer pädagogisch vorgebildete/n Ausbildungsbegleiter*in auszugehen, so dass die Herausforderungen im Adoleszenzalter und die jeweiligen betrieblichen Anforderungen und Besonderheiten von einer Fachkraft zusammen in den Blick genommen werden können.

Keine Berücksichtigung der Ausbildungsjahrgänge mehr

Zukünftig soll die Ausschreibung zwar einmalig über drei Jahre mit einer Optionsmöglichkeit von weiteren zwei Jahren erfolgen, aber mit der Verabschiedung von Kohortenzuordnungen bei der Umsetzung von „AsA flex“ wird die Sicherstellung aufgegeben, dass eine dreijährige Berufsausbildung von einem Träger bis zur Prüfung begleitet werden kann.

Stundenkontingente anstelle von Personalschlüsseln

Zukünftig werden nicht Hilfen aus einer Hand durch eine angemessene Personalausstattung gesichert, sondern es sollen Förderstunden ausgeschrieben werden. Der Preis der Stunden, in denen der Jugendliche und der Betrieb Unterstützung erhalten sollen, soll im Wettbewerb im Rahmen der Vergabe ermittelt werden, wobei alle mit den in der Ausschreibung genannten Face-to-face-Stunden verbundenen vor- und nachgehenden Tätigkeiten sowie die notwendigen Sachkosten damit finanziell abgegolten sind. Zudem soll die jeweils passende Förderleistung für jedes Ausbildungsverhältnis in regelmäßigen Abständen (vorauss. ca. alle 3 Monate) neu festgelegt werden.

Fazit: Mehr Fragilität statt Stabilität

Die gesetzliche Neufassung der „Assistierten Ausbildung“ sollte eine Verbesserung der Förderleistung für die Jugendlichen und die Betriebe erzielen. Wenn aber die „Hilfen aus einer Hand“ ebenso wie Rahmenbedingungen für personelle Kontinuität aufgegeben werden und nicht sichergestellt wird, dass eine dreijährige Berufsausbildung bei einem Träger zu Ende gebracht werden kann, wird die „Assistierte Ausbildung“ zu einem fragilen Instrument, statt zu einer verlässlichen Unterstützungsleistung.

AsA _flex_Zwischenruf_2020.pdfAsA _flex_Zwischenruf_2020.pdf