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Basisinformationen Nr. 3 zum Asylverfahren in Deutschland

Basisinformationen Nr. 3 zum Asylverfahren in Deutschland

Diese Basisinformationen beschäftigen sich mit mit den Rechten und Pflichten von Asylsuchenden. Damit gemeint sind Personen, die einen Asylantrag stellen wollen oder deren Asylverfahren (einschließlich eines möglichen Klageverfahrens) noch läuft. Asylsuchende, die keinen Einreisepapiere haben, müssen direkt an der Grenze oder sonst bei der Polizei oder der Ausländerbehörde (ABH) im Inland um Asyl nachsuchen. Achtung: Es handelt sich hierbei aus Sicht der Behörden noch nicht um einen Asylantrag, sondern, um ein "Asylbegehren" oder "Asylgesuch". Ein Asylantrag muss grundsätzlich persönlich bei der deutschen Asylbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gestellt werden. ...

Herausgeber: Der Informationsverbund Asyl und Migration e. V.
Autoren: Pauline Endres de Oliveira und Michael Kalkmann          

Erscheinungsdatum: März 2016

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