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Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention

Die EU-Außenminister*innen und -minister haben am 1. Juni 2023 den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention final beschlossen. Das Europäische Parlament hatte bereits am 10. Mai 2023 mit großer Mehrheit für den Beitritt gestimmt.

Durch den Beitritt der EU können die Mitgliedsstaaten zwar nicht zur nationalen Ratifizierung der Konvention gezwungen werden. Allerdings werden bei bestehender EU-Zuständigkeit ein europäischer Rechtsrahmen und eine Gerichtsbarkeit vor dem Europäischen Gerichtshof geschaffen. Die Kommission könnte zudem Mitgliedsstaaten sanktionieren, wenn diese gegen die Istanbul-Konvention verstoßen. 

Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie ist als völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für die Staaten, die sie ratifiziert haben. Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Konvention unterzeichnet, allerdings haben Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und Slowakei die Istanbul-Konvention bislang nicht ratifiziert. In Deutschland ist die Konvention seit 2018 rechtsgültig. Die Bundesregierung plant zur weiteren Umsetzung der Konvention eine Gesamtstrategie und den Aufbau einer Koordinierungsstelle.

Quelle: BMFSFJ