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Beratung von queeren Geflüchteten - Handlungsempfehlungen im Kontext sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Flucht

Weltweit sind Menschen Diskriminierung, massiver Gewalt und Menschenrechtsverletzungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/ oder geschlechtlichen Identität ausgesetzt. Bei der Flucht haben sie nicht nur ihr Leben, ihre Familie, Freund*innen und Partner*innen zurückgelassen und sich in ein fremdes Land begeben, dessen Sprache und Gesetze sie noch nicht kennen. Häufig haben LSBTIQ*-Geflüchtete Krieg, Gewalt und Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität im Herkunftsland und auf der Flucht erfahren. Viele von ihnen sind traumatisiert. Diese und weitere spezifische Erfahrungen machen LSBTIQ*-Geflüchtete besonders vulnerabel und stellen Beratende vor besondere Herausforderungen. Die neue Arbeitshilfe möchte Beratende anwendungsorientiert unterstützen und in diesem komplexen Themenfeld mit übersichtlichen Informationen zum rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen sowie mit konkreten Handlungsempfehlungen anhand von Fallbeispielen schnell und informiert handlungsfähig machen.

Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ist innerhalb des EU- und des deutschen Rechts grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im deutschen Asylverfahren müssen LSBTIQ*-Geflüchtete ihre Verfolgung in einer Anhörung glaubhaft nachweisen und hierfür die eigene Identität offenlegen. Doch für viele LSBTIQ*-Geflüchtete ist es eines der größten Hindernisse, sich als solche zu erkennen zu geben. Scham, Angst, Tabuisierung, Sprachlosigkeit oder schlichtweg Unwissen, dass ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität asylrechtlich relevant sein können, sind mögliche Gründe. Zudem werden LSBTIQ*-Geflüchtete oft mit Stereotypen konfrontiert, wenn sich ihre Erfahrungen, Biographien oder Familien- und Partner*innenkonstellationen nicht nahtlos auf den westeuropäischen Kontext übertragen lassen.

Für die Beratung und Begleitung braucht es deshalb nicht nur ein umfassendes rechtliches Knowhow, das LSBTIQ*-Geflüchtete bei der Wahrnehmung ihrer Rechte adäquat unterstützt. Es braucht darüber hinaus eine gewisse Sensibilität, professionelle Beratungskompetenz und Haltung im Umgang mit LSBTIQ*-Geflüchteten, durch die sich Schutzsuchende gesehen und angesprochen fühlen und die für die Identifizierung ihrer besonderen Bedarfe notwendig sind.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratende, die schwerpunktmäßig mit Geflüchteten arbeiten, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Verfolgung erleben oder erlebt haben. Sie ist darüber hinaus für alle gedacht, die Geflüchtete im Rahmen ihrer Tätigkeit in allgemeinen Beratungsstellen beraten (z.B. Asylverfahrensberatung).

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sie erläutert praxisnah häufige Beratungsbedarfe und -anlässe von LSBTIQ*-Geflüchteten und gibt anhand von Fallbeispielen anwendungsorientierte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen.

Ganz herzlich möchten wir den beiden Autor*innen Leonie Dieck und Alva Träbert danken. Mit ihrer Expertise und ihren umfassenden Praxiserfahrungen spezifisch mit der Zielgruppe haben sie eine Arbeitshilfe verfasst, die trotz Mehrdimensionalität und Komplexität des Themenfelds eine praxisnahe Unterstützung für Beratende geworden ist.