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Beratung von Unionsbürger*innen: Die Freizügigkeitsrechte in familiären Konstellationen

Autor: Claudius Voigt, GGUA Münster

Die vorliegende Arbeitshilfe soll dabei helfen, auf viele Fragen zu diesem Thema die richtige Antwort zu finden. Zugleich soll sie die Berater*innen dabei unterstützen, für die Klient*innen ihre Rechte gegenüber den Behörden durchsetzen zu können.

 

Das Freizügigkeitsgesetz sieht weitreichende Regelungen für den Aufenthalt der Familienangehörigen von Unionsbürger*innen vor. Die Lebenswirklichkeit ist jedoch häufig noch komplexer als das Gesetz. Menschen trennen sich, leben in Patchwork-Familien zusammen, Ehepartner*innen ziehen aus Deutschland weg oder versterben. Dennoch den Durchblick durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt zu finden und diese auf die realen Fallkonstellationen zu übertragen, ist eine große Herausforderung – sowohl für die Fachkräfte der Migrationsfachdienste und anderer Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege,  als auch für die Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörden oder  Jobcentern. Denn es reicht nicht allein die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen, vielmehr hat es durch die Rechtsprechung – gerade auch in der jüngsten Vergangenheit – wichtige Klarstellungen bzw Ergänzungen gegeben.
Haben drittstaatsangehörige Ehepartner*innen ein Bleiberecht, wenn die Unionsbürger*in sich scheiden lässt? Welches Aufenthaltsrecht hat der drittstaatsangehörige Elternteil, wenn ein unverheiratetes Paar ein gemeinsames Kind hat? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Großmutter oder der*die nicht eingetragene Lebenspartner*in nach Deutschland kommen kann? Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen, wenn die Eltern ihre Arbeit verlieren, aber das Kind die Schule besucht? Das sind nur einige Frage, die sich in der Beratungspraxis mit Unionsbürger*innen immer wieder stellen.