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Beschlüsse des Koalitionsausschusses: Tatsächliche Unterstützung für alle Familien

Fachinfo
Erstellt von Katrin Frank

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zeigen familienpolitisch in die richtige Richtung, denn es würden – wenn der Kinderbonus auch im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wird – vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen davon profitieren.

Geplant ist derzeit, dass Familien ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind zukommen soll. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Was für uns besonders erfreulich ist: Er soll – anders als das Kindergeld - nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. So profitieren die Familien, die besondere Unterstützung bedürfen 1:1. Der Bonus käme also insbesondere dort in voller Höhe an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Einer Verteilung im Gießkannenverfahren wurde ein Riegel vorgeschoben. Wenn diese Maßnahme im parlamentarischen Verfahren so bestätigt wird, sind 4,3 Mrd. Euro hierfür im Bundeshaushalt zu berücksichtigen.

Ein weiterer Beschluss zielt auf die Situation der Alleinerziehenden ab: Auf Grund des höheren Betreuungsaufwands in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen würde befristet auf 2 Jahre der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt. Würde diese Maßnahme so umgesetzt werden, wäre ein Finanzbedarf von 0,75 Mrd. Euro von Nöten. Grundsätzlich ist auch diese Maßnahme zu begrüßen. Allerdings muss einerseits darauf hingewiesen werden, dass für eine große Zahl von Alleinerziehenden der Entlastungsfreibetrag nicht greift, da sie staatliche Transferleistungen beziehen. Andererseits wäre es wünschenswert, wenn Alleinerziehende grundsätzlich vergleichbar wie Ehepaare entlastet würden. Ein armutspolitisch richtiges und wichtiges Signal in Richtung der Alleinerziehenden und Familien mit geringem Einkommen wäre es, dass endlich eine Kindergrundsicherung eingeführt würde, die Kinderarmut dauerhaft verhindert. 

Es bleibt abzuwarten, ob alle Beschlüsse des Koalitionsausschusses auch im parlamentarischen Verfahren so Bestand haben. Aus familienpolitischer Sicht wäre es ein Gewinn, wenn die beiden soeben dargestellten Beschlüsse des Koalitionsausschusses entsprechend Bestand hätten und bestätigt würden.