Zum Hauptinhalt springen

BGW-Branchenstandard für WfbM wurde aktualisiert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat am 6. September 2021 einen aktualisierten Standard „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)“ herausgegeben.

Der Standard konkretisiert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und den -Standard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er schließt zudem die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein. Der Standard führt branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen auf, mit denen die Werkstattleitung ihre Gefährdungsbeurteilung ergänzen kann. Er ist Richtschur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes und zeigt, wie einschlägige Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben umgesetzt werden.   

Anlässlich der Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (siehe Fachinformation vom 28. Juni 2021 - Anpassung der Corona-ArbSchV/Auslaufen der Homeoffice-Pflicht) ist auch der Standard überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden.

Insbesondere die strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nun herausgenommen worden. Allerdings sind betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Weiterhin sind folgende Punkte hervorzuheben (Quelle: BGW):

  • Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
  • Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
  • Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen.

Im Übrigen kann es ergänzend – oder über die BGW-Standards hinaus – auch noch rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die gegebenenfalls einzuhalten sind.