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BGW zieht branchenspezifische SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück

Am 25. Mai 2022 läuft die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus. Gleichzeitig verliert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zieht daher ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück.

Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben dennoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. In dieser müssen eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden.
 
Für die Beschäftigten besteht nach Einschätzung der BGW weiterhin eine erhöhte Gefährdung an Covid-19 zu erkranken, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten (Abstand unter 1,5 Metern). Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöht sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung.

Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb. Je nach Gefährdungslage zum Beispiel durch regional hohe Inzidenzen ("hot-spots"), Ausbruchsgeschehen im Betrieb oder durch das Auftreten von kritischen Varianten des SARS-CoV-2-Virus und abhängig von dem Infektionsrisiko bei der jeweiligen Tätigkeit, können weitergehende Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.