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BTHG_BAR:Gemeinsame Empfehlungen Reha-Prozess

Die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat, wie bereits angekündigt, als Zwischenschritt den Arbeitsentwurf der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess, Stand 12.01.2018 bekanntgegeben.

Seit 2018 gelten auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) neue und verbindlichere Regelungen, wie die Rehabilitationsträger gem. §§ 14ff. SGB IX zusammen arbeiten müssen. Diese gesetzlichen Vorgaben werden in einer Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ auf 82 Seiten konkretisiert. Wegen der besonderen Bedeutung hat der BAR-Vorstand beschlossen, den Arbeitsentwurf dieser trägerübergreifenden Vereinbarung vorab bekanntzugeben. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungs- und Zustimmungsverfahren zur Gemeinsamen Empfehlung einschließlich der Herstellung des Benehmens soll noch im März 2018 starten.

Folgende Themen werden in der Empfehlung u.a. aufgegriffen:

- die Zuständigkeitsklärung und Koordinierung, z.B. die Weiterleitung, die Turboklärung und das Antragssplitting,

-  die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten des leistenden Rehabilitationsträgers bei der Bedarfsermittlung und -feststellung,

- die Grundlagen, Ziele, Anforderungen und der Rechtscharakter der Teilhabeplanung sowie

- die Umsetzung und Anpassung der Teilhabeplankonferenz.

In den Anlagen sind u. a. Hinweise für

- Anzeichen zur Erkennung von Anhaltspunkten für Fallgestaltungen, in denen Leistungen zur Teilhabe in Betracht kommen und

- eine Auswahl möglicher Instrumente zur Erkennung bzw. Einschätzung eines ggf. bestehenden Teilhabebedarfs, aber auch

- ein Formular für die Erstellung eines Teilhabeplans enthalten.

Der Arbeitsentwurf ist im Anhang beigefügt. Weitere Informationen können auf der Internetseite der BAR unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bar-frankfurt.de/

GE-RPZ-Arbeitsentwurf_Stand_12012018versand.pdf