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BTHG, Budget für Arbeit

In Bayern wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Bezirketag, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) / Inklusionsamt und dem Sozialministerium (StMAS) zur Umsetzung des Budgets für Arbeit geschlossen.

Im Wesentlichen kommt es zu einer Aufteilung der Zuständigkeiten für die beiden Teile des Budgets für Arbeit (Lohnkostenzuschuss und Begleitung am Arbeitsplatz) zwischen Bezirken und Inklusionsamt.

Die Bezirke sind gesamtverantwortlich, finanzieren den Lohnkostenzuschuss und wickeln die Umsetzung gegenüber dem Leistungsberechtigten ab.

Das Inklusionsamt arbeitet im Zuge der Amtshilfe zu und übernimmt die Kosten für die Leistung der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Diese werden mit dem zuständigen Bezirk verrechnet.

Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.10.2018 in Kraft. Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung als Anlage 1 liegt derzeit in der einheitlichen Endfassung noch nicht vor, sie soll durch das StMAS nachgereicht werden.

Die Rahmenvereinbarung einschl. der Anlage mit den Ansprechpartner/-innen in Bayern ist im Anhang beigefügt.

Ansprechpartner BfA - Anlage 2 - Endfassung.pdf180921_Rahmenvereinbarung BayBT-Inklusionsamt - Endfassung - Abdruck.pdf