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BTHG_Eckpunkte für die Förderung von Modellvorhaben

Aktuelle Fassung der Eckpunkte für die Förderung von Modellvorhaben gem. § 11 SGB IX, Stand 11.12.2017

Mit rehapro sollen innovative und vielfältige Handlungsansätze ermöglicht und gefördert werden. Das Bundesministerium hat nach der Beiratssitzung am 08.12.207 die aktuelle Fassung der Eckpunkte für die Förderung von Modellvorhaben gem. § 11 SGB IX mit Stand 11.12.2017 veröffentlicht. Mit der künftigen Förderung sollen auch Spielräume eröffnet werden. Denkbar sind  z. B. folgende Aktivitäten:

 Erprobung eines trägerübergreifenden Fallmanagements

 Stärkere Vernetzung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation

 Spezifische Angebote für psychisch kranke Menschen und Suchtkranke

 Coaching durch freiberufliche Experten, gesundheitliche Aufklärung, Ernährungsberatung.

Konkrete Vorhaben können, so das BMAS, "aber nur gemeinsam mit den Fachleuten der Leistungsträger und Leistungserbringer sowie den Betroffenen erarbeitet werden."

Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie soll Anfang 2018 erfolgen. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie können Jobcenter und Rentenversicherungsträger Förderanträge für Modellvorhaben zur fachlichen und inhaltlichen Prüfung einreichen. Im Mai/Juni 2018 soll im Beirat eine Bewertung der Anträge erfolgen, so dass die ersten Modellvorhaben im Juli 2018 starten können.

Die Eckpunkte sind im Anhang beigefügt.

171222_Eckpunkte der Förderung_Endfassung.pdf