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Bundesagentur für Arbeit verlängert Zuschussförderung für Jugendwohnheime

Auf Beschluss des Verwaltungsrats der BA verlängert die Behörde die Förderung von Jugendwohnheimen bis zum 30.06.2023. Mit der Förderung können einmalige Zuschüsse zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen geleistet werden.

Die BA kündigt an, mit der verlängerten Fördermöglichkeit einen fließenden Übergang bis zur Umsetzung des geplanten Bund-Länder-Programms "Junges Wohnen" in den einzelnen Bundesländern sicherstellen zu wollen.

Das Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service (OS) berät zu den Fördermöglichkeiten beim Bau oder Umbau von Jugendwohnheimen.

Kontakt und Hintergrundinformation unter
https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/foerderung-jugendwohnheime.