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Teilhabeverfahrensbericht 2023 veröffentlicht

Der aktuelle Bericht, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) herausgegeben wurde, zeigt Trends und Veränderungen über vier Berichtsjahre auf und bietet erstmalig eine getrennte Auswertung für örtliche und überörtliche Träger im Bereich der Eingliederungshilfe.

Die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist im Jahr 2022 auf etwa 3 Millionen angestiegen, das sind 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr.

  • Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines bewilligten Antrags beträgt 24 Tage und hat sich damit um 4 Tage verlängert.
  • 84 Prozent der Anträge wurden vollständig oder teilweise bewilligt.
  • Über ein Viertel aller Rehabilitationsträger hat im Jahr 2022 über Widersprüche entschieden, wobei 53 Prozent der Entscheidungen zugunsten der Leistungsberechtigten ausfielen.

Diese und weitere wichtige Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe sind im Teilhabeverfahrensbericht 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) detailliert dargestellt.

Ziel des Teilhabeverfahrensberichtes ist, mehr Transparenz über das Reha-System in Deutschland herzustellen. Der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX wurde mit Neufassung des SGB IX zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint seit 2019 jährlich.

Den Teilhabeverfahrensbericht finden Sie unter dem beigefügtem Link.