Bundeskabinett beschließt Nachtragshaushalt mit höheren Steuerzuschüssen zum Gesundheitsfonds und zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
Um die Beitragssätze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu stabilisieren, ist geplant, dass dem Gesundheitsfonds zusätzlich 3,5 Milliarden und dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zusätzlich 1,8 Milliarden im Jahr 2020 zugewiesen werden.
Der Gesetzentwurf wird am 19.6.20 in erster Lesung im Bundestag beraten. Die 2./3. Lesung ist für den 2.7.20 geplant. Der Bundesrat soll sich abschließend am 3.7.20 mit dem Gesetzesvorhaben befassen.
2020-06-15 Kabinettsentwurf Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020.pdf