Bundesrat nimmt Stellung zur geplanten Reform des Wohngeldgesetzes
Der Bundesrat hat sich am 25. September 2026 im ersten Durchgang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes befasst und eine Stellungnahme beschlossen. Der Bundesrat mahnt soziale Auswirkungen an und fordert Nachbesserungen – geplante Einschnitte bei Wohngeldfortschreibung und Heizkostenkomponente bleiben jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren
In seiner Stellungname begrüßt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel, das Wohngeldverfahren zu vereinfachen, die Verwaltung zu entlasten und Anträge schneller zu bearbeiten. Zugleich äußert er deutliche Bedenken hinsichtlich der sozialen Auswirkungen durch die von der Bundesregierung vorgesehenen Einsparungen. Insbesondere die Aussetzung der Wohngeldfortschreibung und die Reduzierung der Heizkostenkomponente könnten die Entlastungswirkung des Wohngeldes für Haushalte mit niedrigen Einkommen schwächen und dazu führen, dass mehr Haushalte auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Trotz der Kritik des Bundesrates zu den sozialen Auswirkungen der geplanten Einsparungen fordert der Bundesrat in seiner tatsächlich beschlossenen Stellungnahme nicht die Rücknahme der drei zentralen Einsparmaßnahmen. Weder für die ausgesetzte Wohngeldfortschreibung noch für die Halbierung der Heizkostenkomponente wird ein konkreter Streichungsantrag beschlossen. Auch die Änderung der Wohngeldformel wird nicht grundsätzlich zurückgewiesen.
Stattdessen fordert der Bundesrat an mehreren Stellen Nachbesserungen.
Höherer Freibetrag für Alleinerziehende
Als Ausgleich für die geplante Änderung der Wohngeldformel fordert der Bundesrat eine stärkere Berücksichtigung Alleinerziehender. Die Bundesregierung will die Wohngeldformel so verändern, dass der Wohngeldanspruch mit zunehmendem Einkommen schneller zurückgeht. Der derzeitige Freibetrag für Alleinerziehende von 1.320 Euro jährlich soll nach dem Regierungsentwurf jedoch unverändert bleiben.
Der Bundesrat fordert dagegen eine Erhöhung auf 1.920 Euro jährlich. Er begründet dies damit, dass insbesondere erwerbstätige Alleinerziehende von der veränderten Wohngeldformel betroffen sein können und – anders als Paarhaushalte – nicht über ein zweites Erwerbseinkommen innerhalb des Haushalts verfügen, mit dem Einkommensverluste oder zusätzliche Belastungen ausgeglichen werden können.
Grundrentenfreibetrag soll vereinfacht werden
Der Bundesrat schlägt außerdem eine Vereinfachung beim Freibetrag für Menschen mit Grundrentenzeiten vor. Die bisherige Regelung des § 17a WoGG verursacht nach Auffassung des Bundesrates erheblichen Prüf- und Verwaltungsaufwand. Deshalb soll § 17a WoGG gestrichen und stattdessen ein pauschaler Freibetrag von 1.200 Euro jährlich für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied eingeführt werden, das tatsächlich einen Grundrentenzuschlag erhält. Damit soll die Begünstigung der betroffenen Haushalte grundsätzlich erhalten bleiben, während die aufwendige Prüfung der Grundrentenzeiten entfällt.
Verhältnis zu Leistungen nach dem SGB XII soll präzisiert werden
Darüber hinaus fordert der Bundesrat eine Änderung von § 7 WoGG. Der Ausschluss vom Wohngeld soll auch weitere Leistungen nach dem SGB XII erfassen, sofern diese den Lebensunterhalt umfassen und bei ihrer Berechnung bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Damit sollen parallele Leistungen für dieselben Unterkunftskosten vermieden und die Zuständigkeiten zwischen Wohngeld und anderen Sozialleistungen eindeutiger abgegrenzt werden. Diese Änderung ist kein Bestandteil des ursprünglichen Regierungsentwurfs, sondern wird zusätzlich vom Bundesrat vorgeschlagen und stellt insofern eine Verschärfung dar.
Missbrauchstatbestand soll konkretisiert werden
Der Regierungsentwurf sieht vor, den Ausschluss vom Wohngeld bei missbräuchlicher Inanspruchnahme weiterhin grundsätzlich gesetzlich zu regeln. Der Bundesrat fordert jedoch eine deutlich konkretere Ausgestaltung. Im Gesetz sollen beispielhaft Fälle genannt werden, in denen ein Wohngeldbezug als missbräuchlich angesehen werden kann. Dazu gehören etwa fingierte Miet- oder Untermietverhältnisse sowie bestimmte Konstellationen, in denen zumutbare Erwerbstätigkeit oder bestehende Unterhaltsansprüche nicht genutzt werden. Zugleich soll auf aufwendige fiktive Einkommensberechnungen verzichtet werden. Der Bundesrat verspricht sich hiervon einen einheitlicheren Vollzug und weniger Verwaltungsaufwand.
Bundesrat lehnt Verzicht auf Erstattungsansprüche ab
Einen deutlichen Widerspruch zur Bundesregierung gibt es beim geplanten neuen § 28a WoGG. Nach dem Regierungsentwurf sollen Wohngeldbehörden gegenüber anderen Sozialleistungsträgern grundsätzlich keine Erstattungsansprüche mehr geltend machen. Damit sollen aufwendige Erstattungsverfahren an den Schnittstellen etwa zum SGB II und SGB XII vermieden werden. Der Bundesrat fordert dagegen, § 28a vollständig zu streichen. Er teilt zwar das Ziel einer Vereinfachung der Schnittstellen zwischen den Sozialleistungssystemen, hält einen einseitigen Verzicht der Wohngeldbehörden auf Erstattungsansprüche aber für unausgewogen. Unter anderem befürchtet er, dass in bestimmten Konstellationen stattdessen Rückforderungen gegenüber Wohngeldberechtigten notwendig werden könnten. Zudem seien die finanziellen Folgen für die Länder nicht ausreichend geklärt.
Bundesrat befürchtet Kostenverlagerungen auf Kommunen
Besondere Aufmerksamkeit richtet der Bundesrat auf die Wechselwirkungen zwischen Wohngeld und anderen Sozialleistungen. Er geht davon aus, dass durch das abgesenkte Leistungsniveau bislang wohngeldberechtigte Haushalte in die Leistungssysteme des SGB II und SGB XII wechseln könnten. Die Einsparungen beim Wohngeld könnten damit teilweise zu höheren Leistungs- und Verwaltungsausgaben in anderen Sicherungssystemen führen. Der Bundesrat sieht insbesondere die Gefahr einer Verlagerung von Kosten auf die kommunale Ebene und fordert deshalb, die daraus resultierenden kommunalen Mehrbelastungen vollständig zu ermitteln und durch den Bund auszugleichen. Auch mittelbare Folgen eines Wegfalls des Wohngeldanspruchs sollen berücksichtigt werden. Der Wohngeldbezug kann beispielsweise Auswirkungen auf die Befreiung von Kostenbeiträgen für Kindertagesbetreuung sowie auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben. Der Bundesrat fordert hierfür sozial gerechte, praxistaugliche und bürokratiearme Anschlussregelungen.