Bundesrat stimmt Teilhabestärkungsgesetz zu
Im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zum Gesetz am 28. Mai hat der Bundesrat sich im Rahmer einer Entschließung zu zwei Aspekten ausführlicher geäußert: Zur Frage, wer Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten soll und zur Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus.
Der Bundesrat hatte im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, die in §99 Teilhabestärkungsgesetz getroffene Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe zurück zu stellen, bis es eine Einigung in Bezug auf die dazugehörige Verordnung gibt. Der Bundestag ist dieser Forderung nicht gefolgt. In seiner Entschließung fordert der Bundesrat nun die Bundesregierung auf, etwaige Mehrkosten, die sich aus der Änderung ergeben, zu finanzieren.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, noch in dieser Wahlperiode eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen herbeizuführen und das SGB V beziehungsweise das SGB IX entsprechend zu ändern.