Zum Hauptinhalt springen

Bundesrat stimmt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu

Verbunden mit seiner Zustimmung hat der Bundesrat erneut darauf verwiesen, dass die Überwachung der Umsetzung der neuen Barrierefreiheitsanforderungen auf Bundesebene verankert sein sollte. Darauf hatte auch die BAG FW bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes gedrängt.

Der Gesetzgeber war durch die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie aufgefordert, Vorgaben für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu machen. Dies erfolgt nun unter anderem durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, dem auch der Bundesrat Ende Juni zugestimmt hat. Der Gesetzgebungsprozess war von teils massiver Kritik begleitet, sowohl von Menschen mit Behinderungen als auch der Verbände. Lange Übergangsfristen, Mängel bei der Überwachung der Vorgaben und viele Ausnahmen von der Verpflichtung standen im Fokus der Kritik.

Auch der Bundesrat hatte sich im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens bereits kritisch geäußert und insbesondere die Regelungen zur Zuständgkeit der Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen durch die Behörden der Länder kritisiert. Die Überwachung sei auf Ebene des Bundes zweckmäßiger und mit geringerem Aufwand zu bewerkstelligen. Hier bestehe aufgrund anderer behördlicher Überwachungstätigkeiten der Produkte und Dienstleistungen, für die nun Barrierefreiheitsanforderungen gelten, bereits ein Grundverständnis, das sich sinnvoll ausbauen ließe. In einer Entschließung macht der Bundesrat seine Erwartung deutlich, dass die Problematik von der Bundesregierung analysiert und nachträglich korrigiert wird, oder auf geeigneter Ebene eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Marktüberwachungsbehörden sowie Behindertenverbänden zur weiteren Erörterung der Problematik einzurichten.