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Bundestag beschließt am 31.01.2025 das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)

Am 31. Januar hat der Bundestag das Vorhaben zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) beschlossen. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch 

Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission ein. Diese Strukturen verstetigen und stärken das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen. 

Beteiligung von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben

Mit der dauerhaften Einrichtung eines Betroffenenrates auf Bundesebene werden die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, besser wahrgenommen und stärker beachtet.

Möglichkeiten der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch verbessern

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird ihre wichtige Arbeit fortsetzen und weiter Betroffene anhören sowie Aufarbeitungsprozesse in Einrichtungen und Strukturen begleiten und nachhalten. Darüber hinaus soll ein Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden, an das sich Betroffene wenden können. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert. Um systematisch aus Fehlern in den Strukturen zu lernen, soll die Durchführung wissenschaftlicher Analysen problematischer Kinderschutzfälle verbindlich geregelt werden. 

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz

Schutzkonzepte werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Das bedeutet: Sei es im Jugendclub, in der Familienfreizeit oder in der Erziehungsberatungsstelle - die Fachkräfte werden sich gemeinsam die Frage stellen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen zu beachten sind, wo sie sich Rat suchen können und an welche Ansprechpersonen sich Kinder und Jugendliche wenden können.  Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken. Sie entwickelt bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder.

Telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz

Eine Beratung im medizinischen Kinderschutz soll dauerhaft und qualitätsgesichert bereitgestellt werden.

Im Downloadbereich finden Sie die verabschiedete Beschlussempfehlung (20/13183, 20/14784).