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Bundestag beschließt Fristverlängerung für Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bis Ende 2022

Der Deutsche Bundestag am 16. Dezember 2021 eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes beschlossen. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, können die Bundesländer nun bis Ende 2022 insgesamt 750 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abrufen. Die Frist für die Länder verlängert sich damit um ein Jahr.

Die Verlängerung wurde als notwendig betrachtet, weil sich Bauprojekte unter anderem wegen der Corona-Pandemie und der angespannten Marktlage im Bausektor, aber auch wegen der Flutkatastrophe im Sommer 2021 verzögern. Damit die Laufzeit des Programms verlängert werden kann, ist außerdem der Abschluss einer Änderungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erforderlich.
Bei Enthaltung der AfD-Fraktion hat der Bundestag am 16. Dezember 2021 den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagshilfegesetzes (20/190) in unveränderter Fassung angenommen.

Der Paritätische hatte sich ebenfalls für eine Fristverlängerung ausgesprochen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw50-de-ganztagsfinanzierungsgesetz-871108