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Bundestag diskutiert über Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes

Am 2. März diskutierten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sowie einen Antrag der Linken, mit dem die Fraktion mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt fordert. Der Bundesrat hatte bereits im Vorfeld seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben.

Der Gesetzentwurf sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Erhöhung der Ausgleichsabgabe (Einführung einer vierten Stufe und leichte Erhöhung der bereits existenten Stufen)
  • Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamts nach sechs Wochen
  • Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetz u.a., das Jobcoaching am Arbeitsplatz in die §§ 49 und 185 SGB IX sowie in die Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung als definiertes Leistungsangebot aufzunehmen.

Die Angeordneten diskutierten den Entwurf wenig kontrovers. Gesetzentwurf und Antrag wurden zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Der Paritätische Gesamtverband hatte über die BAG FW im Dezember eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Aus Sicht der BAG FW greift der Entwurf zu kurz, um den Arbeitsmarkt inklusiv zu gestalten.