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Bundestag lehnt Vorschläge für Berufung Unparteiischer Mitglieder im G-BA ab

Die Gesundheitspolitiker/-innen des Ausschusses für Gesundheit aller Bundestagsfraktionen haben in der letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl im September zwei Vorschläge für die Berufung der "Unparteiischen Mitglieder" des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abgelehnt. Begründet wurde die Absage mit der wirtschaftlichen Nähe von Lars Lindemann - Kandidat der DKG und bis 2013 als Abgeordneter für die FDP im Bundestag sowie Hauptgeschäftsführer eines Ärzteverbandes - und Uwe Deh - Kandidat der Krankenkassen und ehemaliges Vorstandsmitglied der AOK - zu verschiedenen Lobbyorganisationen im Gesundheitswesen.


Als unparteiischer Vorsitzender des G-BA wurde erneut Prof. Josef Hecken vorgeschlagen. Die Amtszeit der Unparteiischen Mitglieder beträgt sechs Jahre. Die Neuberufung ist für 2018 erforderlich. Der G-BA hat nun sechs Wochen Zeit, sich auf andere Neubenennungen zu verständigen. Nach Ablehnung der Kandidaten können Krankenkassen- und Klinikseite nun innerhalb von sechs Wochen neue Vorschläge vorlegen. Sieht der Gesundheitsausschuss des Bundestages bei den neuen Kandidaten die Voraussetzungen gemäß § 91 Absatz 2 SGB V erfüllt, muss er nicht tätig werden. Widerspricht der Ausschuss jedoch auch den neuen Vorschlägen, beruft das Bundesministerium für Gesundheit die unparteiischen Mitglieder des G-BA.

Die Entscheidung der Bundestagsabgeordneten kann durchaus als politisches Signal gewertet werden, denn damit wir dem G-BA als höchstes Entscheidungsgremium ein wenig von seiner Macht genommen, die ihm einst von der Bundespolitik per Gesetz übertragen wurde. In den letzten 13 Jahren seit seiner Gründung wurde der G-BA stetig selbstständiger durch die Übertragung immer weitreichender Aufgaben und Befugnisse in Bezug auf die Ausgestaltung der Leistungen der Krankenversicherung (SGB V).

Weitere Informationen zu den Regelungen der Benennung der Unparteiischen Mitglieder sowie zu dem Prozedere, wenn die Vorschläge der Trägerorganisationen vom Bundestag abgelehnt wurden, finden Sie hier: https://www.g-ba.de/institution/struktur/unparteiische/