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Bundestag verabschiedet 27. BAföG-Novelle

Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 die von der Bundesregierung vorgelegte 27. BAföG-Novelle in der Ausschussfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion angenommen.

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer CDU/CSU wurde außerdem eine Entschließung auf Grundlage einer Empfehlung des Bildungsausschusses angenommen, in denen die Abgeordneten weitere Reformschritte, etwa eine Studienstarthilfe für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften als neue Leistung im BAföG zu etablieren, verlangen. Dies ist auch aus Sicht des Paritätischen überfällig und hätte bereits in der aktuellen Novelle berücksichtigt werden können.

Ziel des Gesetzes ist, die Zahl der BAföG-Empfänger*innen zu erhöhen und damit breitere Schichten der Bevölkerung zu erreichen. In der vom Bildungsausschuss geänderten Fassung sollen nun die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende soll bei 360 Euro liegen und der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr 15.000 Euro betragen sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, 45.000 Euro. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes wird auf 45 Jahre angehoben.
Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle soll mit dem 27. BAföGÄndG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGÄndGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Die neuen Regelungen sollen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.
Der Paritätische hat in einer Pressemitteilung kritisiert, dass höhere als die jetzt geplanten Steigerungen nötig seien, um Studierendenarmut zu vermeiden. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle bräuchte es deutlich über 600 Euro, um das Existenzminimum zu sichern. Die Studie finden Sie hier.