Zum Hauptinhalt springen

Bundesweit einheitliche Maßgaben für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Fachinfo
Erstellt von Julia Büttner

Der MDS hat die Maßgaben im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband und unter Beteiligung der Medizinischen Dienste/der Sozialmedizinischen Expertengruppe Pflege (SEG 2) entwickelt. Zudem wurde der Medizinische Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen (Medicproof) bei der Entwicklung der Maßgaben fachlich einbezogen.

In den Maßgaben wird geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen eine persönliche Untersuchung im Wohnbereich der Versicherten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen ist und bei welchen Fallkonstellationen eine Begutachtung ohne Untersuchung im Wohnbereich der Versicherten erfolgt.

Grundsätzlich erfolgt die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch eine umfassende persönliche Befunderhebung im Wohnbereich der antragstellenden Person. Bis zu dem gemäß EpiLage-Fortgeltungsgesetz bestimmten Zeitpunkt kann die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI davon abweichend ohne Untersuchung der Versicherten in deren Wohnbereich durchgeführt werden, wenn dies zum Schutz der vulnerablen Personengruppe der Pflegebedürftigen oder zum Schutz der Gutachterinnen und Gutachter vor einer Ansteckungsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus zwingend erforderlich ist.

Die Maßgaben gelten bis zu dem mit dem in Artikel 4 Nr. 5 (zu § 147 SGB XI) des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes festgelegten Zeitpunkt 30. Juni 2021 (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes), siehe Anlage.

21-03-24 -Maßgaben MDS_fin.pdf21-03-24 -Maßgaben MDS_fin.pdf