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Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 04. August 2022 eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beschlossen.

Mit dieser Richtlinien-Änderung wird u. a. die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. November 2022 verlängert. Der Beschluss des G-BA wurde am 23. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 04. August 2022 in Kraft.

Die Bekanntmachung des Beschlusses ist der Fachinformation beigefügt.