Zum Hauptinhalt springen

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird zehn und bekommt vereinfachte Rufnummer

Am 1. Juni 2023 fand im BMFSFJ ein Empfang anlässlich des zehnten Jubiläums des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen statt. Die wichtigste Info war hierbei: Die bisherige Rufnummer wird verkürzt und vereinfacht. Vom 01. Juni an ist das Hilfetelefon in Deutschland unter der Nummer 116016 rund um die Uhr erreichbar.

Die bisherige Nummer 08000 116 016 bleibt mindestens ein Jahr weiter parallel erreichbar. Die Einführung der einheitlichen Kurz-Telefonnummer 116 016 in der EU geht auf eine Initiative der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aus dem Jahr 2020 zurück. Bislang haben sich 15 EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Hilfetelefone unter dieser Rufnummer einzurichten.

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ richtet sich an gewaltbetroffene Frauen, an Menschen aus ihrem Umfeld sowie an Fachkräfte. Es berät kostenfrei, anonym und vertraulich zu allen Formen der Gewalt, darunter Partnerschaftsgewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsverheiratung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Rund 100 qualifizierte Berater*innen sind unter der Telefonnummer 116 016 sowie per E-Mail, Sofort- oder Terminchat auf www.hilfetelefon.de an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungen finden in 18 Fremdsprachen statt, darunter Englisch, Polnisch und Russisch. Seit Mai 2022 können Beratungen auch auf Ukrainisch angeboten werden. 

Seit dem Start im März 2013 wurde insgesamt rund 387.710-mal per Telefon, E-Mail oder Chat beraten, davon 26.353-mal in einer Fremdsprache. 216.417 von Gewalt betroffene Personen haben das niedrigschwellige Angebot genutzt. Auch die anderen Zielgruppen des Hilfetelefons wurden erreicht: Rund 78.688 Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener sowie Fachkräfte wandten sich an die Beraterinnen. Besonders häufig war häusliche Gewalt Anlass der Gespräche. 193.834-mal vermittelten die Berater*innen Ratsuchende an Einrichtungen vor Ort, davon in 82 Prozent der Fälle an Beratungsstellen und Frauenhäuser.

Quelle: BMFSFJ