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CETA ist unterzeichnet: Wie geht es weiter?

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Am 30. Oktober unterzeichneten Kanadas Premier Trudeau sowie EU-Ratspräsident Donald Tusk, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie der slowakische Regierungschef Robert Fico als amtierender EU-Ratsvorsitzender das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA.

Ende 2016/Anfang 2017 steht nun noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments aus, die zwar nicht rechtlich vorgeschrieben ist, auf die sich aber die Europäischen Organe verständigt haben. Hier ist mit einer Zustimmung zu rechnen. In der Folge können die Teile des Abkommens, die ausschließlich in europäischer Zuständigkeit liegen, vorläufig in Kraft treten. Das betrifft etwa 90 Prozent des Abkommens; ausgeschlossen vom vorläufigen Inkrafttreten ist in jedem Fall der Investitionsschutzteil des Abkommens.
Damit das gesamte Abkommen in Kraft treten kann, müssen bis zu 42 nationale Parlamente und Regionalvertretungen zustimmen - ein Prozess, der mehrere Jahre dauern wird. Nur wenn alle zustimmen, kann CETA vollständig in Kraft treten.
Ob in Deutschland neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen muss oder ob dessen Votum vom Bundestag überstimmt werden kann, ist noch nicht klar. In jedem Fall hat CETA noch einige Hürden zu nehmen:
- am 28. Oktober hat die Bundestagsfraktion der LINKE einen Eilantrag beim BVerfG eingereicht, das vorläufige Inkrafttreten von CETA zu verhindern;
- am 30. Oktober folgte ein Eilantrag von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie;
- parallel verhandelt das Bundesverfassungsgericht die Klage von über 100.000 Bürgerinnen und Bürger "Nein zu CETA";
- auf Druck Walloniens wurde in den Verhandlungen u.a. erreicht, dass der EuGH aufgefordert wird, die Zulässigkeit der Investitionsschutzregelungen in CETA zu prüfen.
Sowohl das BVerfG als auch der EuGH als auch die zahlreichen nationalen Parlamente und Vertretungen haben jeweils die Möglichkeit, das vollständige Inkrafttreten von CETA in dieser Form zu verhindern.
Dieses Maß an Beteiligung erreicht zu haben, ist schon jetzt einer der großen Erfolge der Zivilgesellschaft.

Vor Unterzeichnung des Abkommens haben Kanada und Europa in einer Interpretationshilfe Übereinkunft erzielt, wie einzelne Passagen von CETA zu interpretieren sind.
Die Erklärung ist als Anhang beigefügt.

161027-EuropeanCouncil-JointIntepretativeInstrumentCETA.pdf161027-EuropeanCouncil-JointIntepretativeInstrumentCETA.pdf