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Corona-Arbeitsschutzverordnung ist nicht verlängert worden

Aufgrund beständig abklingender Infektionszahlen bestand nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu inzwischen auch Empfehlungen (FAQ) bereitgestellt, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben (siehe rechts unter "Weiterführende Links"). Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.