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Aktualisierung: Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche (2021-2022)

Die Coronavirus-Pandemie hat das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien seit vergangenem Frühjahr stark eingeschränkt. Schulschließungen haben bei bis zu einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu deutlichen Lernrückständen geführt. Durch den eingeschränkten Betrieb vieler Angebote und Kontaktverbote sind bei Kindern und Jugendlichen seelische und körperliche Belastungen aufgetreten. Die Bundesregierung hat deshalb im Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ beschlossen. Damit soll unterstützt werden, dass alle Kinder und Jugendlichen dennoch ihre Bildungsziele erreichen können und ihre Persönlichkeit weiterentwickeln können.

Aktualisierung: Corona Aufholpaket (hier: Kinder und Jugendhilfe-Teil)

Die Coronavirus-Pandemie hat das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien seit vergangenem Frühjahr stark eingeschränkt. Schulschließungen haben bei bis zu einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu deutlichen Lernrückständen geführt. Durch den eingeschränkten Betrieb vieler Angebote und Kontaktverbote sind bei Kindern und Jugendlichen seelische und körperliche Belastungen aufgetreten. Die Bundesregierung hat deshalb im Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ beschlossen. Damit soll unterstützt werden, dass alle Kinder und Jugendlichen dennoch ihre Bildungsziele erreichen können und ihre Persönlichkeit weiterentwickeln können.

Das Corona-Aufholprogramm enthält 1 Milliarde Euro zum Abbau von Lernrückständen und 1 Milliarde Euro zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule. Die Umsetzung der Milliarde Euro in der Kinder- und Jugendhilfe soll die Kinder und Jugendlichen darin unterstützen ihre Persönlichkeit weiterentwickeln zu können und erfolgt in unterschiedlichen Modulen.

Um Kindern und Jugendlichen mehr Begegnung, Freizeit, Sport und Kultur zu ermöglichen sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Auf der Bundesebene bestehen die wichtigsten Leistungen darin, dass (fast)1 jedes Kind aus finanzschwachen Familien 100 € „Freizeitbonus“ erhält (270 Millionen €) und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes antragsfrei gestellt wurden. Zudem sollen über eine Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes zusätzliche Bildungs-, Bewegungs- und Freizeitangebote sowie zusätzliche Ferienfreizeiten ermöglicht werden (50 Millionen €). Auch ist eine Intensivierung der frühen Hilfen vorgesehen (50 Millionen €) und ein Ausbau der Sprachkitas (100 Millionen €). Zusammen mit den Kooperationspartnern auf Ebene des Bundes soll über die Mittelerhöhung der Engagement-Stiftung (30 Millionen €), der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (100 Millionen €), der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Mehrgenerationenhäusern (10 Millionen €), der gemeinnützigen Familienferienstätten (50 Millionen €), der Verstärkung der Bundesfreiwilligendienste zur Unterstützung in den Schulen (Mittel durch Haushaltsplanung gesichert) und über das Programm Kultur macht stark eine verstärkte Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien erfolgen.

Für zusätzliche Sozialarbeit an Schulen (20 Millionen €), zusätzliche Freiwilligendienststellen, zusätzliche Ferienfreizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (70 Millionen €), zusätzliche schuljahrsbegleitende Lernangebote, Lernferien, Sommercamps und Lernwerkstätten sowie Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern sollen über eine Erhöhung der Umsatzsteuerpunkte die Länder finanziell gestärkt werden.

Die Umsetzung dieser unterschiedlichen Module erfolgt jetzt Zug um Zug. Beigefügt ist das Infopapier zum Corona-Aufholpaket, die Förderbedingungen des Förderteils durch die Kinder- und Jugendstiftung und die Pläne der Bundesländer zur Umsetzung.

Mit diesem Corona-Aufholpaket stehen das erste Mal in der Pandemie die Kinder, Jugendlichen und Familien im Fokus einer Förderung. Das Paket knüpft an vorhandenen Strukturen an, es soll möglichst unbürokratisch umgesetzt werden, ob das gelingt, wird die Praxis zeigen. Das Paket wendet sich im Schwerpunkt an Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien und ist beschränkt auf die Jahre 20021 und 2022. Der Betrag von insgesamt 2 Milliarden € erscheint zwar hoch, aber im Vergleich zu den erfolgten Wirtschaftshilfen und mit Blick auf die Menge von Personen, die hier gefördert werden soll, ist er viel zu gering. Fachleute schätzen ein, dass wir 5 Jahre lang verstärkte Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe brauchen, um die Kinder und Jugendlichen unterstützen zu können. Dabei geht es um stabile Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes etc. Diese Erweiterung oder gar Schaffung von verlässlichen Strukturen der Unterstützung und Entwicklung vor Ort nach bzw. während dieser folgeträchtigen Pandemiezeiten wird sowohl in den Jugendämtern selber als auch bei freien Trägern der Jugendhilfe notwendig sein.

1Aus der Praxis haben wir erfahren, dass Kinder im SGB II nur Berücksichtigung finden, die einen eigenen Leistungsanspruch haben. Kinder, die durch Unterhalt(svorschuss) und Kindergeld zusammen mehr Einkommen erhalten als ihr eigener Hartz IV-Bedarf, erhalten keinen Freizeitbonus, obwohl sie in einer SGB II - Bedarfsgemeinschaft leben. Ggf. kann ein (bis Ende August zu stellender) Antrag auf Kinderwohngeld einen eigenen Leistungsanspruch der Kinder begründen, so dass der Freizeitbonus doch noch gezahlt wird.