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Debattenbeitrag für eine "Transformative Arbeitsmarktpolitik" - die öffentliche Weiterbildung in Zeiten des Umbruchs in Wirtschaft und Arbeitsmarkt neu aufstellen

Wirtschaft und Arbeitsmarkt stehen vor einem Umbruch. Das erfordert eine „Transformative Arbeitsmarktpolitik“, die die Fesseln der bisherigen öffentlichen Weiterbildung sprengt, erläutert Prof. Dr. Matthias Knuth in einem aufschlussreichen „Working Papier“ für die Hans-Böckler-Stiftung.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt stehen vor einem Umbruch, angetrieben von Transformationsprozessen, etwa zur Bewältigung der Klimakrise (bspw.  Mobilitätswende, Energieumbau) und der Digitalisierung. Dabei stünde der Fortbestand von Unternehmen und ihren Geschäftsmodellen zur Disposition (z. B. Kohleausstieg, Aufgabe von bestimmten Geschäftsmodellen, die ökologisch nicht mehr akzeptabel sind). Bei der Digitalisierung macht er als mächtigsten Wirkeffekt für den Arbeitsmarkt nicht etwa die vielfach vermuteten Veränderungen in den Tätigkeiten von Beschäftigten innerhalb ihrer betrieblichen Abläufe fest, sondern das Potenzial, ganze Geschäftsmodelle zu verwerfen. Vor diesem Hintergrund liefen auch die „mit vorhersagbarer Regelmäßigkeit gestarteten „Qualifizierungsoffensiven weitgehend ins Leere“, insofern sie auf die Anpassung der Beschäftigten an vermeintlich stattfindende Tätigkeitsveränderungen innerhalb ihres Produktionsprozesses fokussiert blieben; denn in der Praxis sei davon wenig zu sehen. Relevanter seien sich auftuende Umbrüche zwischen Unternehmen, Anbietern und Kund*innen mit der Folge, dass ganze Geschäftsmodelle zur Disposition gestellt würden. Weiterbildungen, die auf eine Sicherung von Arbeitsplätzen setzten, indem Beschäftigte darin unterstützt würden, Digitalisierungsprozesse in ihren jeweiligen Betrieb zu bewältigen, griffen insofern zu kurz. Bei den so aufgesetzten Weiterbildungsangeboten zeigten sich zudem inhaltlich-konzeptionelle Probleme. Der Bedarf an operativen Anwender-Qualifikationen sei bisher nicht gestiegen. Beschäftigte seien eher gefordert, kompetent in hochgradig digitalisierten und vernetzten Arbeitszusammenhängen zu agieren. Doch wie hierfür erfolgversprechende außerbetriebliche Weiterbildungen organisiert werden könnten, sei weitgehend unklar.
Die Herausforderung der Arbeitsmarktpolitik würde vielmehr und viel stärker als jemals zuvor darin bestehen, Beschäftigten den Wechsel des Betriebes und der beruflichen Perspektive zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssten dabei sogar Beschäftigte im relativ rentennahen Alter  einbezogen werden. Die Frage nach den Qualifizierungserfordernissen sei dann nicht mehr primär im Hinblick auf die „Chimäre der Digitalisierung zu beantworten, sondern im Hinblick auf die fachlichen und branchenspezifischen Anforderungen der angestrebten neuen Tätigkeit, natürlich einschließlich des dort zu erwartenden Digitalisierungsprofils“, so der Autor. Die aktive Arbeitsmarktpolitik sei in ihrer jetzigen Verfasstheit zur Bewältigung dieser Qualifizierungserfordernisse allerdings ungeeignet. Die bestehenden rechtlichen Voraussetzungen würden Weiterbildung meist auf den „betrieblichen Interessen- und Planungshorizont beschränken“; der statusabhängige Zugang zur Förderung (z. B. von „Arbeitslosigkeit bedroht zu sein“) zu eng geführt und zu viele Erwerbspersonen grundsätzlich ausschließend.  In der Publikation bleibt offen, ob die im Parteienspektrum diskutierten Vorschläge für ein „Recht auf Weiterbildung“ und Einführung einer „Arbeitsversicherung“ zu profunden Lösungen führen könnten. Der Autor hält solche Ansätze jedenfalls für kaum kurzfristig umsetzbar und fordert daher, umgehend ein bundesgefördertes Zehnjahresprogramm zur „Transformation der Arbeitswelt“ aufzulegen. Das Programm solle genutzt werden, um die Arbeitsmarktpolitik neu aufzustellen und erste Lernerfahrungen dafür zu sammeln.

Kommentar: Prof. Dr. Matthias Knuth, Research Fellow am Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, liefert eine notwendige kritische Analyse zu den systemimmanenten Begrenzungen der öffentlich geförderten Weiterbildung und vorherrschenden Denkansätzen zum Zusammenhang von Digitalisierung und Weiterbildung. Sein vorgeschlagenes Bundesprogramm „Transformation der Arbeitswelt“ würde an der Bundesagentur für Arbeit vorbei organisiert, was potenziell Schnelligkeit und Reichweite in der Umsetzung, aber auch zu diskutierende Systemveränderungen zur Folge hätte. Bei den Vorschlägen zur Steuerung des angedachten Programms wird deutlich, dass die Sozialbranche als einer der größten Beschäftigungsbereiche nicht explizit im Blick ist. Es wäre lohnenswert, intensiver zu diskutieren, was eine „transformative Arbeitsmarktpolitik“ zu berücksichtigen hätte, um berufliche Wechsel in diese starke Wachstumsbranche zu erleichtern. Besonderheiten bei der Weiterbildungs- und Berufslaufbahnberatung und den anzusprechenden Personengruppen würden sich hier ebenso zeigen wie die Notwendigkeit, die Förderung besonders auf die Belange von Frauen abzustimmen und über die Arbeitsmarktpolitik hinausgehende Weiterentwicklungen in der Ausbildungsorganisation und -finanzierung anzustoßen.

Link zum Papier:
www.boeckler.de/de/faust-detail.htm