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Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) zu.

Fachinfo
Erstellt von Marion von zur Gathen

Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zustimmt und damit den Weg für eine Reform des SGB VIII freigemacht.

Auch wenn mit dem Wirksamwerden des Gesetzes noch nicht alle Hürden für ein inklusives SGB VIII genommen sind, werden aber mit dem Gesetz wichtige Weichen für mehr Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Das Gesetz muss jetzt vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und wird dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der weit überwiegende Teil des Gesetzes tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Stufe 2 und 3 des Inklusionskonzeptes.
Ein Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Rheinland-Pfalz beigetreten war, wurde ebenfalls angenommen.
Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, "dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für die mit dem Gesetz einhergehenden Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zu schaffen, zum Beispiel durch eine Änderung des § 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz – FAG).


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