Zum Hauptinhalt springen

Der Verbandsrat hat auf seiner Sitzung Ende September 2022 „Eckpunkte zur Erhöhung des Taschengeldes und zur Flexibilisierung der Teilzeitmöglichkeit für unter 27-jährige in den Freiwilligendiensten FSJ und BFD“ verabschiedet.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements, welches gesetzlich geregelt ist. Beide Dienste werden in der Regel in Vollzeit umgesetzt. Im altersoffenen Bundesfreiwilligendienst gibt es die Möglichkeit für über 27-Jährige (Ü27) ihren BFD auch in Teilzeit zu absolvieren. Freiwillige im FSJ und BFD erhalten ein sogenanntes Taschengeld, im Sinne einer Aufwandsentschädigung und Anerkennung ihres Engagements.

 

 

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt grundsätzlich die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zur Erhöhung des Taschengeldes und zur Flexibilisierung der Teilzeitmöglichkeiten sowie die geplante Gesetzesänderung. Entscheidend für die Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber werden jedoch die Ausgestaltung und die Refinanzierung der angedachten Regelungen sein.

Die Eckpunkte finden sich hier.