Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte
JSA Arbeitshilfe 13
überarbeitete Auflage 2020
Inkl. Änderungen durch das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“
Erstellt wurde die vorliegende Broschüre gemeinsam mit Andre Schuster und Claudius Voigt, Mitarbeiter des Büros für die Qualifizierung der Flüchtlingsberatung bei der GGUA e. V. in Münster, das auch bundesweit Schulungen zu diesem Themenfeld anbietet.
Gefördert durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Leistungen der Ausbildungsförderung sind ein wesentliches Instrument zur Ermöglichung sozialer und ökonomischer Teilhabe. Zugleich ist die Förderung einer Ausbildung eine wichtige Voraussetzung zur nachhaltigen Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.
Für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen ist in den vergangenen Jahren der Zugang zu beruflichen und (hoch-)schulischen Ausbildungen in Deutschland im Bereich des Aufenthalts- und Beschäftigungsrechts deutlich erleichtert und attraktiver gestaltet worden. Mit Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 wurde diese Entwicklung allerdings nur für bestimmte Personengruppen fortgeschrieben. So ist es zwar zu weiteren Öffnungen beim Zugang zur Ausbildungsförderung z. B. für Unionsbürger*innen gekommen, aber bei jungen Geflüchteten bestehen weiterhin je nach Aufenthaltsstatus und Förderinstrument unterschiedliche Zugänge. Und diese sind durch den eingeführten Stichtag mit der Einreise vor dem 01.08.2019 teilweise noch komplexer geworden. Fraglich bleibt auch, wie sich die unmittelbar mit der Ausbildungsförderung verbundene praktische Umsetzung der Ausbildungsduldung aufgrund der Neuregelungen zum 01.01.2020 entwickeln wird.