Zum Hauptinhalt springen

Deutscher Verein: Einordnung der Pflegeberufe

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur angemessenen Einordnung der Pflegeberufe in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) - Niveau 5 - wurden vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins am 13. März 2018 verabschiedet.

In seiner Empfehlung spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, Zuordnungen in den Qualifikationsrahmen verstärkt an Kompetenzen auszurichten. Er fordert die Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLKS), den Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR), die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) darin auf, bei der Einordnung der Pflegeberufe in den DQR die Einwände aus Fachöffentlichkeit und Politik zu berücksichtigen.

In seiner Empfehlung belegt der Deutsche Verein, dass eine kompetenzorientierte Betrachtung der Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann die Zuordnung dieser Berufe mindestens zu DQR-Kompetenzniveau 5 ergibt. Damit würde die deutsche Regelung sich zudem wieder stärker an den „europäischen“ Regelungen orientieren.

Darüber hinaus erfordert die gesetzliche Neuregelung der Pflegeberufe in Deutschland durch das Pflegeberufegesetz eine Überprüfung der Zuordnungen. Der Deutsche Verein appelliert hierbei insbesondere an die Bundesländer, die Zuordnung der Pflegeausbildung im DQR unter diesem Aspekt bald überprüfen zu lassen, um zu einer sachgerechten Verortung der Pflegeberufe im DQR zu gelangen.

DV-22-16_lebenslanges-Lernen.pdfDV-22-16_lebenslanges-Lernen.pdf