Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung
Der Paritätische Gesamtverband hat sich stets für die Einführung einer stichtags- und altersunabhängigen Bleiberechtsregelung eingesetzt und darauf gedrungen, dass die damit verknüpften Anforderungen auch erfüllbar sind. Aus diesem Grund hat er die Einführung der §§ 25 a und b in das Aufenthaltsgesetz im August 2015 dem Grunde nach zunächst begrüßt. Zwei Jahre später bleibt jedoch festzuhalten, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nach diesen Normen viel zu gering ist, wie auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen aus dem Februar 2017 zeigt.
Gerade die Neufassung des § 25a AufenthG hat das Ziel, die Zahl der zu erteilenden Aufenthaltstitel zu erhöhen. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Die bisherigen Erfahrungen mit dem am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen § 25a haben gezeigt, dass die bisherigen Erteilungsvoraussetzungen zur erforderlichen Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet und des Schulbesuchs sowie zum Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung trotz anerkennenswerter Integrationsleistungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in vielen Fällen entgegenstehen.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist deshalb bei Vorliegen der Voraussetzungen nunmehr als Regelfall vorgesehen.“ Der Umsetzung dieses Ziels soll die vorliegende Arbeitshilfe helfen, indem sie den stichtagsfreien Bleiberechtsregelungen für geduldete Menschen eine größere Wirksamkeit in der Praxis verschafft. Ein weiteres Ziel ist, vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass Rückkehr bzw. Abschiebung nicht der einzig denkbare Weg aus dem für alle Beteiligten unbefriedigenden Status der Duldung ist, sondern insbesondere für langjährig geduldete Menschen die Bleiberechtsregelungen stets intensiv geprüft werden sollten.
Die vorliegende Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Berater/-innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten. Sie wurde bewusst praxisorientiert gestaltet und enthält zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis.