Die Duldung für „Personen mit ungeklärter Identität“ – Erläuterungen für die Beratungspraxis zu den Anwendungshinweisen des BMI zu § 60b AufenthG –
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Datum vom 14. April 2020 Anwendungshinweise zu § 60b AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität - sog. „Duldung light“) veröffentlicht und an die Länder verschickt.
In unserer Publikation finden Sie einige Hinweise zu ausgewählten Aspekten der Anwendungshinweise, die für die Beratungspraxis von besonderer Bedeutung sind. Darüber hinaus sollten die vollständigen Anwendungshinweise des BMI sorgfältig gelesen und im Einzelfall herangezogen werden.
Auch wenn die Anwendungshinweise für sich gesehen nicht rechtlich verbindlich sind, werden sie in der Praxis absehbar eine große Rolle spielen. Kirsten Eichler von der GGUA hat aus diesem Grund Erläuterungen für die Beratungspraxis verfasst, die auf die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte der Anwendungshinweise eingehen.
Weitere wertvolle Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung zu Fragen der Mitwirkungspflichten, Hinweispflichten und der Kausalität von selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen können Sie der Rechtsprechungsübersicht von Lea Rosenberg vom Landesverband Hessen entnehmen.