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Die Überbrückungshilfe III Plus kann ab sofort beantragt werden

Die Überbrückungshilfe III Plus kann ab sofort beantragt werden. Mit dem staatlichen Hilfsprogramm sollen coronabedingte, wirtschaftliche Einbußen bei Unternehmen aller Branchen abgefedert werden.

Wie die Bundesregierung bekannt gegeben hat, wurden die bestehenden Überbrückungshilfen erneut verlängert und etwas verändert.
 
Fixkostenzuschüsse werden auch bei gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum zwischen Juli und September 2021 gefördert. Die Anträge können über prüfende Dritte bis spätestens 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist die Möglichkeit, steigende Personalkosten für aus Kurzarbeit zurückgeholte Beschäftigte abzufedern. Insolvenzgefährdete Unternehmen sollen mit gezielten Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen gestützt werden. Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und im Bereich der Digitalisierung.

Weitere Informationen unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html