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Bild: freepik.com

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – Paritätisch, gemeinnützig, praxisnah

In einem digitalen Austausch teilten Kolleg*innen der Paritätischen Suchthilfe Niedersachsen, des ASB Hessen und von Fröbel ihre bisherigen Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit anderen Interessierten des Verbandes.

Zum Hintergrund

Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse stellt einen grundlegenden Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie dar. Dabei sollen Unternehmen Nachhaltigkeitskriterien aus zwei Perspektiven einschätzen: einerseits die Auswirkungen der jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen (Outside-In) und andererseits die Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt (Inside-Out). Die jeweiligen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden anschließend auch aus finanzieller Perspektive bewertet und dienen als Grundlage für die Weiterarbeit an Strategien, Zielen und Maßnahmen.

Das laufende Omnibus-Verfahren auf EU-Ebene verschiebt zwar mit der bereits verabschiedeten Stop-the-clock-Richtlinie die Berichtspflichten für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMUs um zwei Jahre nach hinten und grenzt ggf. den verpflichtenden Anwenderkreis ein, die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird aber nach aktuellem Stand weiterhin Bestandteil der Berichtspflicht sein. Der am 10.07.2025 verabschiedeten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sieht eine 1:1-Umsetzung der CSRD in deutsches Recht vor, wodurch die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse auch für die Berichterstattung in Deutschland von Bedeutung bleibt.  

Erste Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht

Der erste Schritt bestand für alle Berichtende zunächst darin zu prüfen, ob sie - zum damaligen Zeitpunkt und später nach den geplanten Gesetzesänderungen - von der Berichtspflicht betroffen sind. Am Beispiel des ASB Hessen e. V. wurde deutlich, dass eingetragene Vereine auch betroffen sein können, obwohl sie kein Unternehmen sind, wenn sie sich dazu verpflichtet haben, einen Lagebericht wie große Unternehmen nach dem Handelsgesetzblatt zu erstellen. Im zweiten Schritt gilt es, sich dieser großen, zunächst unlösbar erscheinenden Aufgabe anzunehmen und eine offene, konstruktive Haltung zu entwickeln. Anschließend kann analog zu einem Projektmanagement ein multiprofessionelles Team zusammengestellt, eine Bedarfsanalyse durchgeführt und eine Projektplanung mit Zeitplan und Meilensteinplanung durchgeführt werden. Da das Thema für alle neu war, stellte sich in den Organisationen zunächst die Frage, wer diese Aufgabe übernimmt. Während bei Fröbel bereits 2020 ein Referent für Nachhaltigkeit eingestellt wurde, der nun auch für den Nachhaltigkeitsbericht verantwortlich ist, wird bei der Suchthilfe in Niedersachsen der Beauftragte für Gebäude derzeit berufsbegleitend zum Nachhaltigkeitsmanager ausgebildet. Alle drei Organisationen holten sich zudem externe Unterstützung durch eine*n Berater*in hinzu, bezogen frühzeitig ihre Wirtschaftsprüfer*innen ein und nutzen (je unterschiedliche) Softwarelösungen. Diese verwenden sie zur Erhebung der Daten, zur Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Erstellung eines elektronisch lesbaren Berichts. Zudem wurde aus den Erfahrungsberichten deutlich, dass es den Organisationen nicht nur um die Erfüllung rechtlicher Vorgaben und die Erstellung eines Berichts geht, sondern dieser vielmehr zum Anlass genommen wird, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern, ein Prozess zur nachhaltigen Organisationentwicklung angestoßen wurde und der Bericht auch dafür genutzt werden kann, das eigene Engagement sichtbar zu machen.

Wie geht es weiter?

Das Omnibus-Verfahren der EU hält die Suchthilfe Niedersachsen, den ASB Hessen und Fröbel nicht davon ab, mit ihren Nachhaltigkeitsbemühungen fortzufahren. Denn sie sind davon überzeugt, dass eine nachhaltige Ausrichtung ihrer Organisationen notwendig ist und auch Vorteile, zum Beispiel gegenüber Banken und anderen Stakeholdern, mit sich bringen kann. Dennoch haben sie zum Teil ihre Prozesse verschlankt oder den Zeitplan angepasst. Die Suchthilfe Niedersachsen nutzt die erhobenen Daten jetzt für verpflichtende Energieaudits, die Software zum Risiko- und Nachhaltigkeitsmanagement. Fröbel ist auch mit der im Omnibus-Verfahren geplanten Erhebung der Mitarbeitendenzahl auf 1.000 Mitarbeitende weiterhin berichtspflichtig und arbeitet am Nachhaltigkeitsbericht weiter. Auch der ASB Hessen wäre von der Pflicht weiterhin betroffen, wartet jetzt aber die Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) ab und nutzt die gewonnene Zeit, um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) als mögliches kostenloses Berichtstool auszuprobieren.

Durch die geplante Reduktion des Anwenderkreises der CSRD, kommt der freiwilligen Berichterstattung nach dem Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME) eine größere Rolle zu. Diese Form der Berichterstattung hat einen deutlich geringeren Umfang, kann aber trotzdem ein wichtiger erster Schritt zur Datenerhebung und Verankerung von Nachhaltigkeit darstellen. Für eine gezielte Unterstützung der Wohlfahrt erarbeiten wir aktuell mit den anderen Wohlfahrtsverbänden branchenspezifische Hinweise und Praxisbeispiele, die ab Herbst im DNK-Tool hinterlegt werden sollen. Hierfür sind wir auf die Zuarbeit aus Einrichtungen der verschiedenen Handlungsfelder angewiesen und laden deshalb herzlich zu einem ersten gemeinsamen Workshop am 03.09.2025 ein.