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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der GKV soll 2027 stabil bleiben

Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hat seine Prognose für die finanziellen Rahmenbedingungen in der GKV für dieses und kommendes Jahr veröffentlicht. Demnach soll der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 stabil bleiben. Den Zusatzbeitrag muss das Bundesministerium für Gesundheit nun binnen zwei Wochen per Rechtsverordnung festlegen und im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Der GKV-Schätzerkreis, der sich aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands zusammensetzt, gibt jedes Jahr im Oktober seine Prognose für die finanzielle Lage der GKV bekannt und gibt dabei auch einen voraussichtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die Krankenkassen vor, den diese dann als Orientierung nutzen können.

Nun liegt die Prognose vor. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die GKV soll im kommenden Jahr mit 2,9 % stabil bleiben, der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz obliegt allerdings der jeweiligen Krankenkasse. 

Anders als im vergangenen Jahr war sich das Gremium im Hinblick auf die Prognose einig: Demnach werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das kommende Jahr auf 378,1 Milliarden Euro geschätzt. Das ist ein Ausgabenanstieg von drei Prozent, und somit deutlich geringer als im laufenden Jahr – hier sollen die Ausgabensteigerungen bei sieben Prozent liegen. Für den Gesundheitsfonds werden die Einnahmen in 2027 auf 320,7 Milliarden Euro geschätzt, darin ist der neue Bundeszuschuss in Höhe von 13,15 Milliarden Euro bereits enthalten.

Eine Begründung für den stabilen Beitragssatz lieferte das Bundesgesundheitsministerium: Laut Carsten Linnemann werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund des GKV-Stabilisierungsgesetzes im kommenden Jahr wesentlich geringer ansteigen als noch im laufenden Jahr. Er betonte jedoch zugleich die Notwendigkeit, auch die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehen, um ihre Finanzierung dauerhaft zu sichern.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2027 festlegen und ihn bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger bekannt geben. Dabei wird es auch Informationen berücksichtigen, die erst nach dem Schätzerkreis bekannt werden und relevanten Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz haben.

Die offizielle Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2027 werden wir als gesonderte Fachinformation veröffentlichen, sobald diese Anfang November vorliegt.