Zum Hauptinhalt springen

Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG und §§ 31a, 31b BGB

Fachinfo
Erstellt von Erika Koglin

Brief an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit der Bitte um Anpassung.

Mit beigefügtem Schreiben hat sich der Paritätische Gesamtverband an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gewandt, um weiterhin eine Haftungsprivilegierung für Ehrenamtliche zu erreichen, die nach der Erhöhung durch das Jahressteuergesetz 2020 künftig 840 € pro Jahr erhalten können.


Betr.: Anpassung der §§ 31a und 31b BGB an Änderungen im Einkommensteuerrecht


Sehr geehrte Frau Dr. Sudhof

in den letzten Wochen des vergangenen Jahres hat es intensive und teilweise kontroverse Diskussionen um die Ausgestaltung des Jahressteuergesetzes 2020 gegeben. Es wurde am 28. Dez. 2020 veröffentlicht (BGBl I, 3096).

Unter anderem wurde der in § 3 Nr. 26a EStG verankerte Höchstbetrag von 720 € (sogenannte Ehrenamtspauschale) auf 840 € angehoben. Bei Schaffung beziehungsweise Änderung der §§ 31a und 31b BGB durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2013 wurde hier der damals geltende Steuerfreibetrag von 720 € übernommen.

Da die Regelungen vom Gesetzgeber offenbar in einem Wertungszusammenhang gesehen werden, erscheint nunmehr eine Anpassung der §§ 31a und 31b BGB angezeigt. Sie erscheint uns sogar geboten, weil die Ehrenamtlichen es gewohnt sind, dass im Steuerrecht und im Vereinsrecht der gleiche Höchstbetrag gilt. Wenn sie nun eine Anpassung von Entschädigungszahlungen an das steuerrechtlich zulässige Maß vornehmen, verlieren sie ungewollt die Haftungsprivilegierung.

Um einen Gleichlauf der in ihrer Zielrichtung - nämlich der Stärkung und Förderung des Ehrenamts - gleich gerichteten Regelungen zu sichern, wäre vermutlich eine dynamische Verweisung in §§ 31a und 31b BGB gegenüber einer Anpassung des Nominalbetrags vorzugswürdig.

Eine entsprechende Änderung muss unbedingt noch in diesem Jahr erfolgen, damit für das Kalenderjahr 2021 wieder Synchronität hergestellt ist.


Mit freundlichen Grüßen

Werner Hesse
Geschäftsführer