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Empfehlungen des GKV zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe

Fachinfo
Erstellt von Katharina Owczarek

Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze II und III die Empfehlungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe, Modellvorhaben nach § 45c Abs. 7 5GB Xli. V. m. § 45d 5GB Xl sowie zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 5GB Xl angepasst. Mit dem neu eingeführten § 45c Abs.7 SGB XI ( ab dem 01.01.2017 in Kraft) sind die Verbände der Behinderten und Pflegebedürftigen im Beschlussverfahren anzuhören.

Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ändern sich die Regelungen der § 45a ff. SGB Xl. Die bisherigen niedrigschwelligen Betreuungs— und Entlastungsangebote werden nunmehr als Angebote zur Unterstützung im Alltag bezeichnet und ab dem 01.01.2017 eigenständig in § 45a 5GB Xl geregelt. Zugleich ist die Möglichkeit der Förderung von regionalen Netzwerken vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wurden die Empfehlungen nach § 45c Abs. 7 5GB XI (in der ab 01.01.2017 gültigen Fassung) überarbeitet.

Da der Gesetzentwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) eine Förderung durch die kommunalen Gebietskörperschaften in Form von Personal— und Sachmitteln vorsieht, enthalten die Empfehlungen bereits entsprechende Regelungen hierzu.

Teil_2_Empfehlungen_Korrekturmodus.pdfTeil_3_Empfehlungen.pdf