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Engagement für den Klimaschutz fördern lassen

Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert der Bund seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld. Jetzt sind auch Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen antragsberechtigt. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz hat im Webinar die Kommunalrichtlinie forgestellt und sich den Fragen der Teilnehmer*innen gestellt.

An der „Informationsveranstaltung zu den Fördermöglichkeiten im Klimaschutz und der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden“ wurden die Teilnehmer*innen dahingehend beraten, welche Klimaschutzmaßnahmen sie über die Kommunalrichtlinie fördern lassen können, wer antragsberechtigt ist und wo sie sich beraten lassen können.

Oliver Reif-Dietzel vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) präsentierte eine Auswahl der wichtigsten Fördermöglichkeiten über die Kommunalrichtlinie und stellte sich den detaillierten Fragen der knapp 500 aktiven Teilnehmer*innen. Im Anschluss daran gab Philipp Reiß vom Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) noch einen Überblick über die Unterstützungsangebote für soziale Einrichtungen zur Anpassung an den Klimawandel.

Die Präsentationen der Referenten stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung. Außerdem können Sie unter diesem Link noch ein Factsheet herunterladen, mit den wichtigsten Informationen, wie die Sozial- und Wohlfahrtsverbände von den Fördermöglichkeiten über die Kommunalrichtlinie profitieren können. Viel Spaß bei der Lektüre!

Haben Sie Fragen zur Kommunalrichtlinie? Dann sprechen Sie gerne direkt das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) an:

Tel.: 030 39001-170

E-Mail: skkk@klimaschutz.de

Webseite: klimaschutz.de/skkk