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Entwurf einer neuen RegelbedarfsfortschreibungsVO (RBSFV 2022) vorgelegt

Inzwischen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 (RBSFV 2022) vorgelegt. Hinter dem technischen Titel verbirgt sich nicht weniger als die Regelung der Höhe der Anpassung der Regelsätze im nächsten Jahr. Mit der Verordnung wird damit die Höhe der Grundsicherungsansprüche für etwa 6,9 Millionen Beziehende von Grundsicherungsleistungen festgelegt. Die Festlegung wirkt sich darüber hinaus auch auf alle Steuerzahlenden aus, weil die Höhe der Regelsätze und die Festlegung des steuerfreien Existenzminimums verbunden sind.

Hintergrund der Verordnung ist, dass die gesetzliche Regelung der Regelbedarfe einer nur etwa alle fünf Jahre stattfindende Bedarfsberechnung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe folgt. Zuletzt erfolgte das mit dem am 9. Dezember 2020 verkündeten Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021. In den dazwischen liegenden Jahren erfolgt die Fortschreibung auf der Grundlage eines Mischindexes. Dabei geht die Preisentwicklung zu 70 Prozent und die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in die Berechnung ein. Maßgeblich ist dabei jeweils die Veränderung dieser Werte zwischen dem 1. Juli des Vorvorjahres und dem 30. Juni  des Vorjahres. Durch die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde die Entwicklung der Verbraucherpreise vorübergehend gesenkt. Dies wirkt sich auch auf die Anpassung der Regelbedarfe aus. Obwohl die Verbraucherpreise nach aktuellen Zahlen im August 2021 3,9 Prozent über denen des Vorjahresmonats liegen und für Grundsicherungsberechtigte relevante Güter, wie Lebensmittel, im gleichen Zeitraum sogar um 4,6 Prozent teurer geworden sind, werden die Regelsätze 2022 nur geringfügig erhöht. In der Regelbedarfsstufe 1 steigen die Regelsätze 2022 deshalb lediglich von 446 Euro auf 449 Euro.

Der Paritätische hatte demgegenüber bereits früh vor einer ungenügenden Fortschreibung gewarnt und die zu geringe Erhöhung öffentlich kritisiert.

Die Pressemitteilung des Paritätischen finden Sie hier:
www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/hartz-iv-paritaetischer-kritisiert-geplante-anpassung-der-regelsaetze-um-drei-euro-als-laecherlich-gering/