Entwurf für Änderungen im SGB IX und XII
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Entwurf für Änderungen im SGB IX und SGB XII übermittelt, die im Rahmen des "Gesetzentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" erfolgen sollen.
Die geplanten Änderungen betreffen folgende Aspekte:
- die Aufhebung der Befristung der Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie,
- die Einführung eines gesetzlichen Prüfrechts für die Träger der Sozialhilfe bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen,
- die Einführung einer Rechtsgrundlage zum Austausch von Sozialdaten zwischen den Trägern der Eingliederungs-/Sozialhilfe und der Heimaufsicht,
- die Klarstellung, dass Leistungserbringer zur Mitwirkung bei Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen verpflichtet sind sowie
- die Erweiterung des Straftatenkatalogs im SGB XII und SGB IX um Straftaten bei sexueller Belästigung und Straftaten aus Gruppen (§§ 184i und 184j StGB).
Der Gesetzentwurf soll bereits am 5. September 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet werden und zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Die Verbände haben die Möglichkeit, bis zum 24.07.2018 eine Stellungnahme abzugeben.
Der Entwurf ist im Anhang beigefügt.